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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

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Allgemeine Hinweise

Wenn Sie oder ein Angehöriger sich in einer Notlage befinden, können Sie die deutsche Botschaft in Kingston montags bis donnerstags zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags bis 13.00 Uhr unter der Nummer +1876 926 6728 erreichen.

Zwischen 16.00 Uhr und Mitternacht ist der Bereitschaftsdienst für Notfälle unter der Nummer +1876 819 4351 erreichbar.

Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit der Botschaft, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt in Berlin.

Geld- oder Passverlust

Wenn Sie Ihre (Ausweis-) Dokumente verloren haben und insbesondere wenn Ihnen diese gestohlen wurden, geben Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei auf.

Um neue Reisedokumente zu erhalten, setzen Sie sich bitte auch zu den normalen Arbeitszeiten telefonisch oder per E-Mail mit der Botschaft in Verbindung. Sollten Sie eine Reiseroute direkt nach Deutschland (ohne weiteres Transitland) haben, ist die Ausstellung eines Reiseausweises sehr zeitnah ohne Beteiligung Ihrer Heimatbehörde möglich. In allen anderen muss vor Ausstellung eines neuen Passes Ihre Heimatbehörde beteiligt werden. Bitte denken Sie auch daran, dass Sie für Weiterreisen über die USA mit einem vorläufigen Reisepass ein Visum benötigen, da dieses Passdokument nicht unter das „visa waiver agreement“ fällt.

Wenn Sie Geld benötigen, bitten Sie Verwandte oder Freunde um Überweisung des benötigten Betrags über schnelle Bankdienste wie „Western Union Money Transfer“, „MoneyGramm“, „PayPal“ u.ä. oder Online-Banking (Geldeingang innerhalb von 24 Stunden).

Krankheit / Unfall

Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall sind Angaben zur Ihrer (Reise-) Krankenversicherung erforderlich. Bei Bedarf kann die Botschaft den ersten Kontakt zur Versicherung in Deutschland oder mit einem lokalen Arzt bzw. Krankenhaus herstellen.

Festnahme

Die lokalen Behörden sind verpflichtet, die Botschaft umgehend zu unterrichten, wenn ein deutscher Staatsangehöriger festgenommen wurde. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die Botschaft Kingston oder (auf den Bahamas) den deutschen Honorarkonsul informieren zu können. Sie können sich nur durch einen vor Ort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.

Ein Konsularbeamter der Botschaft oder ein Honorarkonsul darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Todesfall

Wenn ein Deutscher im Amtsbezirk der Botschaft verstorben ist, berät die Botschaft auf Wunsch zu den Möglichkeiten und Kosten sowie zur Abwicklung einer Überführung oder einer Bestattung vor Ort und kann örtliche Bestattungsunternehmen benennen. Hatte der Verstorbene eine Reisekrankenversicherung, nehmen Sie bitte auch mit der Versicherungsgesellschaft Kontakt auf. Eine Verauslagung von Überführungs- oder Bestattungskosten aus öffentlichen Mitteln ist jedoch nicht möglich.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.


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