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Visa und Einreise

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival
Einreise nach Deutschland © dpa

Visa


Ausführliche Informationen zu den Visabestimmungen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der englischen Version unserer Website. Diese Seite enthält eine Zusammenfassung in deutscher Sprache für Personen, die jamaikanische Staatsangehörige zu Besuchszwecken oder für längerfristige Aufenthalte einladen wollen.

Jamaikanische Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Deutschland und in die Schengenstaaten ein Visum. Das Visum ist ein sogenanntes Schengen-Visum und berechtigt zum freien Reiseverkehr in Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Schweiz und Liechtenstein.


Für einen längerfristigen Aufenthalt muss ein nationales deutsches Visum beantragt werden.


Seit dem 11. Mai 2015 ist die vorherige Vereinbarung eines online-Termins zur Visumantragstellung notwendig. Die Terminvereinbarung ist über unser kostenloses Terminvergabesystem möglich. Für die Terminreservierung finden Sie u.s. einen Link. Die Reservierung nehmen Sie bitte mit dem Link im Anschluss vor. Ein Termin kann bis zu 24 Wochen (6 Monate) aber nicht weniger als 15 Tage vor Abreisedatum reserviert werden, damit genügend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags zur Verfügung steht.

Nach der erfolgreichen Buchung eines Termins erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail zugesandt. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Ihr Termin verfällt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin nicht rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt vorsprechen. Alle Antragsteller*innen ab 12 Jahren müssen alle 5 Jahre Fingerabdrücke abgeben.


Erforderliche Dokumente

Bitte von allen bei Antragstellung vorzulegenden Originaldokumenten je eine Kopie beifügen (für nationale Visa zwei Kopien). Die Botschaft behält sich das Recht vor, jederzeit zusätzliche Unterlagen einzufordern.

Alle Dokumente, die dem Antrag beigelegt werden, deutscher oder englischer Sprache sein. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass wissentlich abgegebene falsche Angaben dazu führen, dass der Visumsantrag abgelehnt wird.

Die zur Antragstellung unter persönlicher Vorsprache vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Merkblättern, die Sie unten stehend bzw. auf unserer englischsprachigen Webseite finden.


Gebühren

Die Gebühren für ein Schengenvisum betragen 80,- EURO für Personen ab 12 Jahren. Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren müssen 40,- EURO entrichtet werden. Für ein nationales Visum betragen die Gebühren 75.- EURO für Personen ab 18 Jahren und 37.50 EURO für Minderjährige.

  • die Gebühr ist entweder in bar in US-Dollar zum Tageskurs der Botschaft
  • oder per Kreditkarte (Mastercard oder Visa) in Euro zu entrichten, wofür der Kreditkarteninhaber anwesend sein muss

Kinder unter 6 Jahren sind von der Schengen-Visagebühr befreit. Keine Visagebühren fallen an für Ehegatten von Deutschen oder anderen EU-Staatsangehörigen und Eltern von minderjährigen Deutschen oder anderen EU-Bürgern. Bitte fügen Sie in diesen Fällen die Heirats- bzw. Geburtsurkunde im Original und eine beglaubigte Kopie des EU-Reisepasses des Ehegatten / Kindes bei.


Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 5 Arbeitstagen und mehreren Wochen im Einzelfall. Für Nationale Visa müssen Sie grundsätzlich mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit rechnen.

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