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Gestaffelter Pflichtumtausch von Führerscheinen
Deutsche Führerscheine, © dpa
Bitte beachten Sie, dass deutsche Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sukzessive bis zum 19.01.2033 umzutauschen sind.
Bitte beachten Sie, dass deutsche Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sukzessive bis zum 19.01.2033 umzutauschen sind.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Bis wann Ihre Fahrerlaubnis spätestens umgetauscht werden muss, können Sie unter http://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574 nachlesen.
Sofern Sie außerhalb der EU leben, kontaktieren Sie für den Umtausch direkt die Ausstellungsbehörde Ihres Führerscheins, die Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zusenden wird. Ihr neuer Führerschein wird Ihnen dann bei persönlicher Vorsprache durch die Deutsche Botschaft ausgehändigt; Ihr alter Führerschein wird eingezogen.