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04.12.2017 - Artikel

Das Rechtssystem im Amtsbezirk

Als ehemalige britische Kolonien haben die englischsprachigen Inselstaaten der Karibik das englische Rechtssystem übernommen und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend fortentwickelt. Graduelle Abweichungen vom englischen Recht sind möglich.

In allen Ländern ist Englisch die Amts- und Gerichtssprache. Pflichtverteidigung bei Strafdelikten ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt und muß im Einzelfall geprüft werden.

Im Rechtsbereich der englischsprachigen Karibik gibt es generell keine gesetzliche Gebührenregelungen. Honorare werden frei vereinbart. Oftmals werden von Ausländern dabei höhere Beträge gefordert als von Einheimischen. Die Gebühren sollten daher im Voraus mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden.

Die Rechtssysteme in den Staaten der englischsprachigen Karibik bieten nicht immer den gleichen Standard an Rechtssicherheit, der in Deutschland üblich ist. Die prozessuale Rechtsverfolgung wie auch die Rechtsdurchsetzung mit Hilfe von Zwangsmitteln ist außerordentlich zeit- und kostenaufwändig.

Prozesskostenhilfe ist zwar in den meisten Ländern gesetzlich vorgeschrieben, ist in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar. Je nach Einzelfall gibt es Institutionen, die kostenfrei unverbindliche Rechtsberatung erteilen.

Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren in Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.





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