Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten
Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox
Allgemeine Hinweise
In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen des teilweise sehr schlechten Straßenzustands, plötzlich auftauchender Hindernisse sowie von deutschen Standards abweichender Fahrweise ist besonders umsichtiges und defensives Verhalten im Straßenverkehr geboten. Mit schlecht gewarteten Fahrzeugen, schlechtem technischen Zustand ist außerdem zu rechnen.
Mietwagen der größeren bekannten Vertriebe sind normalerweise in gutem Zustand.
Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht.
Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese Fahrzeuge sind oft in technisch schlechtem Zustand. Sie sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und Diebstählen. Es wird empfohlen, von Reisen mit diesen Fahrzeugen nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtlich zugelassenen Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; Taxameter existieren nicht, der Preis sollte auf jeden Fall vor Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf der Landstraße sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden werden. Die Fahrzeuge der Einheimischen sind oft in einem schlechten technischen Zustand, unbeleuchtete Nachtfahrten sind eher die Regel als die Ausnahme. Vereinzelt gab es in der Nacht falsche „Polizeikontrollen“ durch Kriminelle, die arglos anhaltende Passanten ausraubten.
Höchstgeschwindigkeit: in Ortschaften 50 km/h (30 mph), außerhalb 80 km/h (50 mph). Die recht gute Straßenkarte „Jamaica Road Map“ verkauft das Tourist Board.
Deutsche Führerscheine im Ausland
21 Jahre alt müssen Sie in Jamaika mindestens sein, um einen Mietwagen zu bekommen. Und Fahrer unter 25 Jahren werden oft mit einer zusätzlichen Gebühr zur Kasse gebeten.
Auch an Fahrer über 75 Jahren wird von den meisten Verleihfirmen kein Wagen mehr vermietet. Erfragen Sie vor der Anreise die Konditionen Ihres Verleihers.
Der deutsche Führerschein reicht im allgemeinen aus, es kann aber nicht schaden auch einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Führerscheinverlust
Die deutschen Auslandsvertretungen können leider keine Ersatzdokumente für verlorene Führerscheine ausstellen. Wer sich nur kurz, z.B. auf Urlaub im Gastland aufhält, sollte den Verlust bei den Polizeibehörden melden und sich darüber ein Protokoll geben lassen. Dies erleichtert das Antragsverfahren in Deutschland.
Für im Ausland lebende Deutsche ist die Führerscheinbehörde ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig. Die Verwaltungsverfahren unterscheiden sich etwas nach Bundesland. Einige Behörden verlangen einen Antrag mit persönlicher Versicherung über den Verlust, der öffentlich beglaubigt werden muss. In der Regel wird der neue Führerschein dann über die deutsche Auslandsvertretung persönlich ausgehändigt.
Verkehrsdelikte im Ausland
Der ungewohnte Linksverkehr, zum Teil schlechte Straßen und der originelle Fahrstil der Jamaikaner sorgen dafür, dass schnell einmal ein Unfall passieren kann. Sichern Sie sich ab und buchen Sie einen Wagen mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung.
Bei der Haftpflicht sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Deckungssumme bei mindestens einer Million Euro liegt. Kommen bei einem Unfall nämlich Personen zu Schaden, wird es schnell sehr teuer.
Erscheint Ihnen die Deckungssumme Ihres Verleihers zu niedrig, können Sie mit einer sogenannten Traveller-Police für weiteren Schutz sorgen. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung und stellen Sie sicher, dass Ihre Police auch in Jamaika greift.
Promillegrenze:
In ganz Jamaika gilt die 0.5 Promillegrenze.
Bußgelder:
Bußgelder variieren zwischen 25 Euro und mehreren 100 Euro, bei Nichtbezahlung drohen Haftstrafen. Details finden Sie im Jamaica Road Traffic Act (siehe Link unten).
Sonstiges:
Es gelten ähnliche Verkehrsregeln wie überall in Europa. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen in Städten bei 50 km/h, auf Landstraßen bei 80 km/h. Auf Autobahnen darf auch 120 km/h gefahren werden.