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Pässe und Ausweise
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Allgemeine Hinweise
Ab 1. Juni 2022 übernimmt Botschaft Jamaika wieder die Passzuständigkeit für die Bahamas und wird gleichzeitig zur Personalausweisbehörde.
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Jamaika, auf den Bahamas, auf den Kaimaninseln und auf den Turks- und Caicosinseln können bei der Botschaft einen neuen Reisepass und/ oder Personalausweis beantragen.
Weitere Informationen zum Personalausweis finden sie unter http://www.personalausweisportal.de
Zur Beantragung eines biometrischen Reisepässe mit Fingerabdruck (ePass) oder Personalausweises (eID) ist eine persönliche Vorsprache in der Botschaft in Kingston erforderlich. Der ePass und die eID sind zehn Jahre gültig, wenn der/die Inhaber*in über 24 Jahre alt ist. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
Bitte beachten Sie, dass seit 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf der Gültigkeit genutzt werden. Kinderreisepass und vorläufiger Reisepass haben eine Gültigkeit von einem Jahr.
Die Pass- und Personalausweisbeantragung ist ausschließlich nach online Terminvereinbarung über unser kostenloses Terminvergabesystem möglich.
Zur Reservierung Ihres Termins nutzen sie bitte den Link am Ende der Seite. Nach der erfolgreichen Buchung eines Termins erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail zugesandt.
Passpflicht
Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein*e Reisende*r, der/die ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er/sie ohne Reisepass in sein/ihr Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA). Sollten Sie mit einem Kinderreisepass verreisen wollen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes, z.B. über die Webseite des Auswärtigen Amtes hier.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Wichtiger Hinweis für Doppelstaater
Bei Doppelstaater*innen (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass oder Passersatz (z.B. Personalausweis) erfolgen kann.
Nach internationaler Übung verlangen viele Länder, dass Ein- und Ausreise Ihrer Staatsangehörigen ebenfalls nur einem nationalen Dokumenten Ihres Staates erfolgen. Wir empfehlen Doppelstaater*innen, die zwischen ihren Heimatländern reisen, sich hierüber vorab zu informieren oder mit Pässen beider Länder zu reisen.
Passbeantragung
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist in der Regel dessen schriftliche notariell beglaubigte Zustimmung zum Passantrag vorzulegen.
Die Passbeantragung ist ausschließlich nach online Terminvereinbarung über unser kostenloses Terminvergabesystem möglich.
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Aufgrund der langen und teuren Anreisen werden Antragsteller*innen aus den Bahamas, den Kaimaninseln und Turks- u. Caicosinseln angehalten, alle antragsbegründenden Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden, um evtl. Unzulänglichkeiten oder fehlende Unterlagen zu identifizieren.
Passmerkblatt Passantrag Erwachsene Passantrag Minderjährige Wohnsitzänderung Fotomustertafel
Beantragung eines Personalausweises
Seit 1. Juni 2022 ist die Botschaft Kingston Personalausweisstelle.
Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises können nur bei persönlicher Vorsprache in der Botschaft gestellt werden. Personalausweisbewerber*innen unter 16 Jahren stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist in der Regel dessen schriftliche notariell beglaubigte Zustimmung zum Personalausweisantrag vorzulegen.
Der elektronische Personalausweis (eID) enthält eine online Funktion, die bei Antragsteller*innen über 16 Jahren grundsätzlich aktiviert ist. Bitte informieren Sie sich mit unten stehendem Merkblatt über die online Funktionen.
Die Personalausweisbeantragung ist ausschließlich nach online Terminvereinbarung über unser kostenloses Terminvergabesystem möglich.
Zur Reservierung Ihres Termins nutzen sie bitte den Link am Ende der Seite. Nach der erfolgreichen Buchung eines Termins erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail zugesandt.
Aufgrund der langen und teuren Anreisen werden Antragsteller*innen aus den Bahamas, den Kaimaninseln und Turks- u. Caicosinseln angehalten, alle antragsbegründenden Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden, um evtl. Unzulänglichkeiten oder fehlende Unterlagen zu identifizieren.
PA Merkblatt PA Online-Funktion PA Antrag Erwachsene PA Antrag Minderjährige Wohnsitzänderung Fotomustertafel
Passverlust / Personalausweisverlust
Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben oder diese gestohlen wurde, sollten Sie den Verlust umgehend bei der Polizei und der Botschaft anzeigen um einem Missbrauch des Dokuments vorzubeugen.
Im Falle des Verlustes von Ausweispapieren bei Auslandsreisen, können die Konsularabteilungen der Botschaften und Generalkonsulate sowie einige Honorarkonsuln Reiseausweise als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ausstellen. Diese Dokumente werden für die Dauer der Rückreise nach Deutschland , ggf. via Transitstaaten, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Reisepässe ausstellen.
Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere und eine polizeiliche Verlustanzeige erleichtern die Ausstellung des Passersatzes und auch Rückfragen bei Ihrer Passbehörde in Deutschland. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass eine Ausstellung erst am nächsten Werktag möglich ist.
Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. In diesen Fällen muss bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.
Reisen in bzw. über die USA
Deutsche Passinhaber*innen müssen vor einer beabsichtigten Ein- oder Durchreise auf dem See- oder Luftweg nach bzw. über die USA zwingend eine gebührenpflichtige elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA) erwerben. Inhaber*innen von vorläufigen und Kinderreisepässen müssen zur Ein- und Durchreise ein US-Visum beantragen.