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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Allgemeine Hinweise
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.
Deutsches Führungszeugnis
Personen, die im Ausland leben und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen. Der Antrag kann persönlich, per Post oder Telefax (nicht per E-Mail) gestellt werden. Zur Verwendung des Führungszeugnisses in Jamaika empfiehlt es sich, gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses auch eine Überbeglaubigung durch das BfJ zu beantragen.
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses finden Sie unter:
Führungszeugnis des Gastlandes
Für die Beantragung eines Führungszeugnisses in Jamaika beachten Sie bitte das folgende Merkblatt.